Ticket: 10.-- EURO
Einlass: AB 16.00 Uhr
Beginn: AB 17.00 Uhr
17.00 – 18.30 Labido
19.00 – 20.15 Die Volksvertreter
20.45 – 23.00 Born Wild
23.30 – 01.30 The Cunning Stuntz
IM ANSCHLUSS AN DIE LIVE-VERANSTALTUNG FINDET WIE GEWOHNT BARBETRIEB IN DER LÄNGSTEN BAR IM VILSTAL STATT !!!
KEIN AUSSCHANK AN JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN !!!
Die Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes sowie die hierzu erlassenen Auflagen des Landratsamts Deggendorf und der Stadt Osterhofen werden strikt eingehalten.
Dies bedeutet im Detail:
Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren:
Zutritt/Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person
kein Ausschank und Konsum von alkoholhaltigen Getränken
Prüfung der personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
Jugendliche von 14 - 16 Jahren:
Zutritt/Aufenthalt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person bis maximal 22.00 Uhr
kein Ausschank und Konsum von alkoholhaltigen Getränken
Vorlage gültiger Ausweis erforderlich; Ausweise werden bis zum Verlassen des
Geländes einbehalten
Jugendliche von 16 - 18 Jahren:
Zutritt/Aufenthalt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person bis maximal 24.00 Uhr
kein Ausschank und Konsum von branntweinhaltigen Getränken und Wein
Vorlage gültiger Ausweis erforderlich; Ausweise werden bis zum Verlassen des
Geländes einbehalten.
Begriffsbestimmung
Im Sinnde des § 1 Jugendschutzgesetz ...
1) ... ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht
2) ... ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt ......
DIE AUSGABE VON SÄMTLICHEN SPEISEN UND GETRÄNKEN ERFOLGT GRUNDSÄTZLICH NUR GEGEN BONS, DIE AN EINEM DER BEIDEN BON-STÄNDE ERWORBEN WERDEN KÖNNEN ! WIR VERWENDEN DER UMWELT ZULIEBE NUR WIEDERVERWERTBARE BECHER, FÜR DIE WIR 1. --EURO PFAND VERLANGEN, DIE IHR BEI RÜCKGABE MIT PFANDMARKE WIEDERBEKOMMT !
ES WERDEN LECKERE PIZZAS, SANDWICHES UND STEAKSEMMELN FÜR DEN HUNGER ANGEBOTEN
BITTE BEIM PARKEN DEN WEISUNGEN DER ÖRTLICHEN FEUERWEHR FOLGEN ALLE FAHRZEUGE IM HALTEVERBOT ODER AN STELLEN DIE NICHT ZUM PARKEN VORGESEHEN SIND, WERDEN AUF KOSTEN DES FAHRZEUGHALTERS ABGESCHLEPPT.
Bitte keine Hunde mit auf das Open Air-Gelände bringen !
Aufgrund kommunaler und polizeilicher Auflagen ist es nicht erlaubt, alkoholische Getränke aller Art auf das Open Air-Gelände mitzubringen (Kontrollen am Eingang) !
Ebenso verboten sind ....
..... Glasbehälter und Dosen aller Art innerhalb des OA-Geländes (Kontrollen am Eingang)
......Verrichtung der Notdurft außerhalb der vorgesehenen Örtlichkeiten
..... offenes Feuer auf dem OA-Gelände und auf den Parkplätzen
..... Anbieten und Verkauf von Waren und Dienstleistungen ohne Erlaubnis des Veranstalters
DAS OPEN AIR GERGWEIS FINDET GRUNDSÄTZLICH BEI JEDER WITTERUNG STATT !